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Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen #1

by admin
Dezember 22, 2020
in Kryptowährung
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Ein privates Veräußerungsgeschäft mit Kryptowährungen liegt nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) vor, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf der Kryptowährungen weniger als ein Jahr liegt. Ferner muss die Freigrenze (kein Freibetrag) von 600 Euro überschritten sein. Liegt zwischen der Anschaffung und der Veräußerung mehr als ein Jahr, so bleibt der Veräußerungsgewinn in voller Höhe steuerfrei. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist schließlich im Rahmen der Beurteilung nach § 23 EStG jeder Veräußerungsvorgang einer Kryptowährung einzeln nach der sogenannten First-in-First-out (FiFo) Methode zu betrachten.  

Dazu ein kleines Beispiel:

Alice kauft am 02.01.2017 0,5 Bitcoin für 4000 Euro und weitere 0,6 Bitcoin für 4500 Euro am 05.04.2017. Am 10.01.2018 verkauft sie 0,5 Bitcoin für 6000 Euro. Am 30.03.2018 verkauft sie 0,6 Bitcoin  für 7000 Euro.

Lösung:

Der Verkauf der 0,5 Bitcoin ist steuerfrei. Zwischen Anschaffung (02.01.2017) und Verkauf (10.01.2018) liegt mehr als ein Jahr. Der Veräußerungsgewinn von 2000 Euro ist vollständig steuerfrei. Die 0,5 Bitcoin wurden als Erste angeschafft und gelten daher auch als Erste wieder verkauft (Anwendung der First-in-First-out Methode).

Der Verkauf der 0,6 Bitcoin ist hingegen nach § 23 EStG steuerpflichtig. Zwischen Anschaffung (05.04.2017) und Verkauf (30.03.2018) liegt weniger als ein Jahr. Zudem ist die Freigrenze von 600 Euro überschritten (7000 Euro – 4500 Euro = 2500 Gewinn). Der Veräußerungsgewinn in Höhe von 2500 Euro ist daher in voller Höhe zu versteuern.

von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)

Für Rückfragen rund um die Besteuerung von Kryptowährungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich bin Rechtsanwalt bei GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer und battle zuvor viele Jahre im höheren Dienst der Finanzverwaltung NRW u.a. als Sachgebietsleiter in der Steuerfahndung-/ Strafsachen- und Bußgeldstelle tätig. Unsere Kanzleiwebseite finden Sie unter www.gtkr.de und meine persönliche Webseite unter www.martin-figatowski.de . 

> Steuertsunami Bitcoin 2.0: Das Aktuellste für Anleger von Krypto + Steuerprofis: 2. Neuauflage<

https://www.amazon.de/dp/B08Q8RCQGZ/ref=sr_1_1?dchild=1&qid=1607629398&refinements=p_27percent3AMartin+Figatowski&s=digital-text&sr=1-1&textual content=Martin+Figatowski


Englische Fassung

A non-public gross sales transaction with crypto currencies is current in response to § 23 of the Revenue Tax Act (EStG), if lower than one 12 months lies between acquisition and sale of the crypto currencies. Moreover the exemption restrict (no tax-free quantity) of 600 Euro should be exceeded. If there may be a couple of 12 months between the acquisition and the sale, the capital achieve stays absolutely tax-free. Within the opinion of the tax authorities, every sale of a crypto-currency should lastly be thought-about individually in response to the so-called First-in-First-out (FiFo) technique within the context of the evaluation in response to § 23 EStG.  

As well as a small instance:

Alice buys 0.5 Bitcoin for 4000 Euro on 02.01.2017 and one other 0.6 Bitcoin for 4500 Euro on 05.04.2017. On 10.01.2018 she sells 0.5 Bitcoin for 6000 Euro. On March 30, 2018, it sells 0.6 Bitcoin for 7000 Euro.

resolution:

The sale of 0.5 Bitcoin is tax-free. There may be a couple of 12 months between buy (02/01/2017) and sale (01/10/2018). The capital achieve of 2000 Euro is totally tax-free. The 0.5 Bitcoin have been bought first and are due to this fact thought-about to be the primary to be resold (utility of the first-in-first-out technique).
The sale of the 0.6 Bitcoin is nonetheless taxable in response to § 23 EStG. There may be lower than one 12 months between acquisition (April 5, 2017) and sale (March 30, 2018). As well as, the exemption restrict of 600 Euro is exceeded (7000 Euro – 4500 Euro = 2500 revenue). The capital achieve of EUR 2500 is due to this fact taxable in full.

by attorney Martin Figatowski, LL.M. (Tax)

For additional questions concerning the taxation of crypto currencies, please contact me.

Foto
: www.pexels.com/Moose Images



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Tags: anderenBesteuerungBitcoinKryptowährungenmitprivatenundVeräußerungsgeschäftenvon
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